Wann muss man sich eigentlich entscheiden, ob man eine Prüfung in einem Modul in der Uni ablegen will oder nicht? Ganz klare Antwort, das kommt natürlich auf die Studienordnung an. Dabei sind die Studienordnungen da natürlich sehr kreativ und absolut unterschiedlich. Wer zu den unglücklichen Studenten der BTU Cottbus gehört, so wie ich, der muss sich 3 Wochen nach Vorlesungsbeginn für die Prüfung eingeschrieben haben, sonst wird er nicht zugelassen. Danach hat man noch 4 Wochen Zeit, seine Unterschrift zurückzuziehen, dann ist der Zug aber abgefahren und die Prüfung wird gewertet, egal ob einem in der 2. Hälfte des Semesters auffällt, dass einem die Vorlesung gar nicht liegt oder man eventuell unvorhergesehen krank wird.
In zweiterem Fall gibt es zwar Ausnahmeregelungen, aber auch dafür muss man erstmal die Nerven haben, um sein Recht durchzusetzen.
Natürlich gibt es auch viele glückliche Studenten in Deutschland, die sich quasi direkt vor der Prüfung noch entscheiden können, ohne weiteres zurückzutreten, ohne Fehlversuch, ohne Sanktionen. Genauso ist auch alles dazwischen vertreten, die häuigste Regelung besteht wohl in der verbindlichen Zusage ungefähr in einer oder 2 Wochen vor der Prüfung, was durchaus sinnvoll erscheint, da zu der Zeit die Vorlesung für gewöhnlich zu Ende oder halt fast zu Ende ist und der Lehrstuhl so auch Zeit hat zu planen, wieviele Mitarbeiter und Zeit für die Prüfung benötigt werden.
[siehe auch: unmöglich aus einer angemeldeten Prüfung rauszukommen]
[Bildquelle: flickr]

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